Protokollierung und Ablaufverfolgung: Protokollierung von unbehandelten Ausnahmen im Handler-Code standardmäßig aktiviert¶
Achtung
Diese Verhaltensänderung ist in Bundle 2023_08 enthalten.
Den aktuellen Status des Bundles finden Sie unter Bundle-Verlauf.
Die Protokollierung von unbehandelten Ausnahmen im Handler-Code von Prozeduren und UDFs verhält sich wie folgt:
- Vor der Änderung:
Wenn eine Ereignistabelle mit dem Snowflake-Konto verknüpft wurde, wird eine unbehandelte Ausnahme, die in einem Prozedur- oder UDF-Handler-Code auftritt, standardmäßig nicht in der Ereignistabelle protokolliert.
Mit anderen Worten: Sie können die Protokollierung und Ablaufverfolgung einrichten, einschließlich der Erstellung einer Ereignistabelle und deren Verknüpfung mit Ihrem Konto, aber die Protokollierung unbehandelter Ausnahmen deaktivieren. Sie können die Ausnahmeprotokollierung aktivieren, indem Sie den Parameter ENABLE_UNHANDLED_EXCEPTIONS_REPORTING auf
true
setzen.- Nach der Änderung:
Unbehandelte Ausnahmen in Prozedur- oder UDF-Handler-Code führen standardmäßig zu Protokolleinträgen, wenn dem Konto eine Ereignistabelle zugeordnet ist.
Sie können die Protokollierung für unbehandelte Ausnahmen deaktivieren, indem Sie den Parameter ENABLE_UNHANDLED_EXCEPTIONS_REPORTING auf
false
setzen.Wenn Protokolleinträge sensible Daten enthalten könnten, sollten Sie Folgendes tun, um diese Daten zu schützen:
Deaktivieren Sie die Protokollierung unbehandelter Ausnahmen.
Wenn Sie die Protokollierung unbehandelter Ausnahmen aktiviert lassen, ergreifen Sie Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten, indem Sie z. B. Folgendes tun:
Verbessern Sie Ihren Code zur Ausnahmebehandlung, um das Risiko von unbehandelten Ausnahmen zu minimieren.
Wenden Sie Zeilenzugriffsrichtlinien auf Ihrer Ereignistabelle an, um den Zugriff auf Zeilen zu beschränken, die PII-Daten (personenidentifizierbare Informationen) enthalten.
Erstellen Sie eine Ansicht über der Ereignistabelle, und wenden Sie Maskierungsrichtlinien darauf an, um PII-Daten (personenidentifizierbare Informationen) zu maskieren oder zu löschen.
Ref.: 1428