Richtlinien für Anbietende und Verbrauchende¶
Übersicht¶
Unsere Richtlinien sollen dazu beitragen, eine sichere, zuverlässige und respektvolle Erfahrung für Anbietende und Verbrauchende zu gewährleisten.
Auf dieser Seite werden die offiziellen Richtlinien von Snowflake zur Teilnahme am Marketplace aufgeführt, einschließlich der Erwartungen von Anbietenden und Verbrauchenden, Anforderungen an Freigabeangebote und Profile, Produktstandards und Monetarisierungsrichtlinien.
Gemeinsam definieren diese Richtlinien, wie Anbietende und Verbrauchende auf dem Marketplace verantwortlich reagieren und gleichzeitig die Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Standards von Snowflake gewährleisten können.
Bemerkung
Begriffe in Großbuchstaben haben die Bedeutung, die ihnen in den Snowflake-Geschäftsbedingungen für Anbietende und Verbrauchende zugewiesen wird.
Erwartungen für Anbietende und Verbrauchende¶
Wir erwarten, dass Anbietende und Verbrauchende sich selbst korrekt darstellen und auf Anfragen im Zusammenhang mit dem Produkt reagieren.
Wenn Sie ein Problem mit einem Produkt oder einem Anbietenden melden möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Falsche Darstellung und Identitätswechsel¶
Anbietende und Verbrauchende dürfen andere Snowflake-Kundschaft nicht in die irreführen, indem sie sich für eine andere Person ausgeben oder implizieren, dass ihre Organisationen mit derjenigen verbunden oder von ihr autorisiert sind, die sie nicht sind, auch durch die Verwendung unangemessener oder falscher Logos, Beschreibungen, Titel oder anderer Elemente.
Reaktionsfähigkeit¶
Von Anbietenden und Verbrauchenden wird erwartet, dass sie innerhalb von drei (3) Werktagen umgehend und respektvoll auf Anfragen bezüglich des Produkts und Marketplace sowie auf Anfragen von Snowflake und anderen Snowflake-Kunden reagieren.
Keine rechtsverletzenden oder gesetzwidrigen Materialien durch den Anbietenden¶
Anbietende dürfen keine Materialien zur Verfügung stellen, die rechtsverletzend und gesetzwidrig sind und gegen die Rechte Dritter, einschließlich der Nutzungsbedingungen Dritter, verstoßen.
Verwendung von Nutzungsmetriken¶
Alle Nutzungsmetriken, die wir mit einem Anbietenden über die Nutzung der Produkte des Anbietenden durch einen Verbrauchenden teilen, sind vertrauliche Informationen und dürfen nur für interne Geschäftszwecke verwendet werden. Anbietende dürfen Nutzungsmetriken nicht verwenden, um Benchmarks zu veröffentlichen oder die Akzeptanz von Freigabeangeboten offenzulegen. Anbietende dürfen von uns bereitgestellte personenbezogene Daten nur dann für Marketing verwenden, wenn sich die Marketingkommunikation auf ihre Produkte beschränkt, eine solche Verwendung in Übereinstimmung mit ihrem öffentlichen Datenschutzhinweis erfolgt, sie alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt haben und sie ansonsten die geltenden Bedingungen der Snowflake-Geschäftsbedingungen für Anbietende und Verbrauchende einhalten.
Richtlinien für Freigabeangebote und Profilinhalte¶
Anbieterprofile müssen die Organisationen der Anbietenden genau beschreiben, und die Informationen zu Freigabeangeboten müssen die Produkte der Anbietenden genau beschreiben und alle Informationen enthalten, die gemäß den Snowflake-Geschäftsbedingungen für Anbietende und Verbrauchende und wie unten beschrieben erforderlich sind.
Profilanforderungen¶
Der Zweck des Anbieterprofils besteht darin, Informationen über Anbietende und die von ihnen angebotenen Produkte deutlich zu machen. Wir benötigen Folgendes für alle Anbieterprofile:
Profilname. Ihr Profilname sollte mit Ihrem Firmennamen und/oder einem Namen, unter dem Ihr Unternehmen öffentlich zugänglich ist, übereinstimmen. Die Verbrauchenden sollten in der Lage sein, Ihr Unternehmen anhand Ihres Profilnamens zu identifizieren. In Situationen, in denen zwei oder mehr Unternehmen die Rechte für denselben Profilnamen nachweisen, prüft Snowflake die eingereichten Profile nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Einzelnes Profil. Sie können nur ein Profil für eine eindeutige rechtliche Entität haben. Wenn Sie innerhalb Ihrer Organisation mehrere rechtliche Entitäten haben, können Sie für jede einzelne rechtliche Entität ein Profil erstellen.
Beschreibung. Sie müssen eine genaue Beschreibung Ihrer Organisation angeben, deren Relevanz für die von Ihnen angebotenen Produkte hervorheben und Ihre Geschäftsentität identifizieren. Wenn Ihr Profilname nicht mit dem Organisationsnamen in der Dokumentation des Produkts, den Freigabeangebotsbedingungen oder dem Datenschutzhinweis übereinstimmt, müssen Sie die Beziehung auch in der Organisationsbeschreibung klären.
Berechtigte Entitäten. Ihre Geschäftsentität kann eine C-Organisation oder LLC in den Vereinigten Staaten, eine registrierte Non-Profit-Organisation oder die entsprechenden Organisationen in anderen Instanzen außerhalb der USA sein.
Logo. Sie müssen ein klares und hochwertiges Logo einfügen.
Veröffentlichen im Namen einer anderen Entität. Sie können Freigabeangebote im Namen anderer Entitäten veröffentlichen, sofern Sie über die erforderlichen Rechte verfügen. Wenn Sie Freigabeangebote im Namen einer anderen Entität unter dem Namen oder der Marken dieser Entität veröffentlichen, dürfen Sie das Logo dieser Entität verwenden, wenn Sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen. Sie sollten auch den Namen Ihrer Entität in Ihren Profilnamen aufnehmen (z. B. wenn Firma A Produkte im Namen von Firma B anbieten möchte, könnte der Firmenname „Firma B von Firma A“ lauten).
Kontaktinformationen. Sie müssen aktuelle Kontaktinformationen für Snowflake und Verbrauchende angeben, um Sie kontaktieren zu können, sowie eine Geschäftsdomäne für alle Kontakt-E-Mails.
Links. Sie können Links zu Informationen über Ihre Organisation angeben. Sie müssen einen Link zu Ihrem öffentlichen Datenschutzhinweis einfügen, der für alle von Ihnen oder in Ihrem Namen gesammelten personenbezogenen Daten von Verbrauchenden gilt.
Praktiken bezüglich des Freigabeangebots¶
Die Freigabeangebotsinformationen der Anbietenden müssen ihre Produkte genau beschreiben und Informationen zu den geltenden Kosten und den Freigabeangebotsbedingungen enthalten, einschließlich aller Nutzungseinschränkungen, Lizenzgewährungen und anderer Bedingungen für die Nutzung ihrer Produkte durch den Verbrauchenden. Konkret:
Beschreibung. Die Produkt-„Beschreibung“ muss eine Einführung, Details zur Art des Produkts (z. B. bei Datenprodukten Details zu den Tabellen und Feldern des Produkts und bei Anwendungsprodukten Details zur Funktionalität des Produkts) sowie Anwendungsfälle für das Produkt enthalten.
Kategorie. Die Produkt-„Kategorie“ muss das aufgelistete Produkt widerspiegeln.
Geografische Abdeckung. Die Auswahl der Produkte „Geografische Abdeckung“ muss die spezifischen Länder und Regionen widerspiegeln, die Ihr Produkt anspricht oder repräsentiert.
Geschäftsanforderungen. Die Produktbeschreibungen für jede „Geschäftsanforderung“ müssen eindeutig sein.
Dokumentation. Der Link „Dokumentation“ muss zusätzliche Informationen über das Produkt enthalten (z. B. Quellen und Methoden, die für die Kompilierung verwendet wurden).
Links. Links, die für die „Dokumentation“, die „Nutzungsbedingungen“ und den „Datenschutzhinweis“ des Anbietenden bereitgestellt werden, müssen die entsprechende Produktdokumentation, die Freigabeangebotsbedingungen bzw. den Datenschutzhinweis enthalten oder anderweitig darauf verweisen. Links dürfen nur dann in das Feld „Produktbeschreibung“ aufgenommen werden, wenn sie den Verbrauchenden helfen, das Produkt zu verstehen.
Übersetzungen. Für Anbietende, die Verbrauchende in deren Landessprache ansprechen möchten, können übersetzte Beschreibungen in die Beschreibung des Freigabeangebots unter der englischen Version aufgenommen werden.
SQL-Beispiele. Beliebige SQL-Abfragen, die in Anbietermaterial enthalten sind, müssen für alle Verbrauchenden funktionieren und die Ergebnisse liefern, die in allen Beispielen in den Anbietermaterialien angegeben sind.
Auflisten von Videos und Bildern¶
Wenn ein Anbietender sich dafür entscheidet, Video- oder Bildinhalte in die Freigabeangebotsinformationen aufzunehmen, gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
Verbessern des Verständnisses. Der Inhalt muss das Verständnis der Verbrauchenden für das Produkt und den Anbietenden verbessern.
Rechte an Inhalten. Der Anbietende muss über die erforderlichen Rechte für alle Inhalte verfügen, einschließlich Musik, Grafiken, Illustrationen und Logos.
Zugänglich. Der Inhalt muss für alle Verbrauchenden sofort zugänglich sein (d. h. Videos sollten keine Einschränkungen bei der Einbettung haben, Videos sollten auf die Datenschutzeinstellung „öffentlich“ oder „nicht gelistet“ eingestellt sein, und Bilder sollten in zugänglichen Formaten vorliegen, wie z. B. als JPG, PNG oder WEBP).
Prägnant. Videoinhalte müssen kurz sein (d. h. nicht länger als zehn Minuten). Die Bilder sollten das Wesen des Produkts des Anbietenden hervorheben (z. B. UI-Screenshots oder Datenbewertungen).
Praktiken bei der Produktwerbung¶
Anbietende dürfen keine Praktiken anwenden, um ihre Position bei der Erkennung von Marketplace zu manipulieren. So können Anbietende beispielsweise nicht mehrere nicht eindeutige Freigabeangebote erstellen, die Suche nach Schlüsselwörtern manipulieren oder mehrere Freigabeangebote für dasselbe Produkt erstellen.
Links¶
Die Links müssen relevant, funktionsfähig und für alle Verbrauchenden verfügbar sein. Die URLs für Links dürfen nicht verkürzt werden. Anbietende dürfen keine wesentlichen Änderungen am Inhalt ihrer Links vornehmen, nachdem die öffentlich zugänglichen Informationen zu Freigabeangeboten genehmigt wurden. Die Änderung der Anforderungen für den Zugriff auf verknüpfte Webseiten, die zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht vorhanden waren (z. B. durch Hinzufügen einer Anmeldeanforderung), ist ein Beispiel für eine erhebliche Änderung, die unter diesen Richtlinien nicht zulässig ist.
Personenbezogene Daten¶
Anbietende dürfen innerhalb der Freigabeangebotsinformationen keine tatsächlichen oder synthetischen personenbezogenen Daten angeben, aber die Anbietenden müssen alle Arten von personenbezogenen Daten beschreiben, die in ihren Produkten enthalten sind. Wenn ein Anbietender personenbezogene Daten in seine Produkte aufnimmt, muss dieser rechtlich befugt sein (z. B. durch Registrierung der Datenbank bei den entsprechenden Behörden), über alle erforderlichen Zustimmungen verfügen und ansonsten die geltenden Bedingungen der Snowflake-Geschäftsbedingungen für Anbietende und Verbrauchende einhalten. Darüber hinaus dürfen Produkte, die Verbrauchenden öffentlich über den Marketplace angeboten werden, keine sensiblen personenbezogenen Daten weitergeben oder offenlegen.
Falsche Darstellung des Produkts¶
Anbietende müssen die von ihnen angebotenen Produkte genau beschreiben. Dazu gehören für Produkte, bei denen es sich um Datasets handelt, die über den Marketplace öffentlich angeboten werden, genaue Beschreibungen der Aktualisierungshäufigkeit, des geografischen Geltungsbereichs, der Regionsverfügbarkeit und der Vollständigkeit der Felder in den Tabellen/Ansichten.
Schädliche oder böswillige Verwendung von Produkten¶
Die Freigabeangebotsinformationen von Anbietenden dürfen keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen oder ankündigen oder eine illegale, bedrohliche oder gewaltsame Nutzung anregen oder unterstützen.
Förderung außerhalb der Plattform¶
Anbietende dürfen in ihre Freigabeangebotsinformationen oder Produkte keine Anzeigen, Aktionen oder Möglichkeiten für den Zugang zu oder die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstes oder des Marketplace aufnehmen.
Gesamtzahl der Freigabeangebote¶
Anbieter können nicht mehr als 100 einzelne Freigabeangebote auf dem Marketplace veröffentlichen.
Produktrichtlinien¶
Wir erwarten, dass die Anbietenden die Produkte bereitstellen, die sie in ihren Informationen zu Freigabeangeboten anbieten, und dass sie die Verbrauchenden informieren, wenn sie Änderungen vornehmen.
Produktanforderungen¶
Verantwortung. Anbietende sind allein verantwortlich für ihre Produkte und Informationen zu Freigabeangeboten, einschließlich aller Open-Source-Materialien. Anbietende müssen über alle erforderlichen Rechte verfügen, um ihre Produkte freizugeben oder zu verkaufen. Wenn Anbietende personenbezogene Daten in ihre Produkte aufnehmen, müssen diese rechtlich befugt sein (z. B. durch Registrierung der Datenbank bei den entsprechenden Behörden und den Erhalt aller erforderlichen Zustimmungen).
Datenaggregation. Wenn Anbietende anonymisierte oder aggregierte Daten freigeben, sind sie dafür verantwortlich, die Daten so zu strukturieren, dass sie auch in Kombination mit zusätzlichen Informationen anonym bleiben.
Bereitstellung. Die Bereitstellung des Produkts muss über eine Freigabe, eine Native App oder eine verbundene App erfolgen.
Bereich. Produkte sollten logisch gruppiert und als ein einziges Freigabeangebot veröffentlicht werden. Anbietende können nicht mehrere Freigabeangebote für dasselbe Produkt haben.
Testdaten. Testdaten sollten eine aussagekräftige Darstellung des Produkts sein. Bei Datenfreigaben sollten Testdaten genügend Zeilen, Spalten oder Beispielinhalte aufweisen, um den zentralen Wert zu demonstrieren. Bei Native Apps können Testversionen auf Feature oder Dauer beschränkt sein, müssen aber den Verbrauchenden ermöglichen, die Primärfunktionalität der App angemessen zu testen.
Auf der Plattform. Produkte müssen den Verbrauch durch Verbrauchende auf der Plattform vorantreiben und können nicht ausschließlich außerhalb der Plattform bereitgestellt werden.
Einsatzfähigkeit: Produkte, die installiert oder aufgerufen werden, müssen voll funktionsfähig sein und den beworbenen Kernnutzen sofort bereitstellen, sobald der Verbrauchende Zugriff auf das Freigabeangebot erhält.
Native Application-Anforderungen¶
Anforderungen an Veröffentlichungen. Wir setzen voraus, dass die Anwendungen die Erzwungene Standards erfüllen.
Sicherheitsanforderungen. Anbietende müssen unsere Anforderungen an die Sicherheit des Native Apps Framework einhalten.
AI-Produktanforderungen¶
Anbietende, die AI-aktivierte Produkte anbieten, einschließlich Semantische Ansichten, Cortex Knowledge Extensions** und Agenten, müssen sicherstellen, dass diese Produkte wie angegeben funktionieren und unter der entsprechenden AI-Produktkategorie aufgeführt sind. AI-Produkte müssen 2–3 repräsentative Beispiel-Eingabeaufforderungen enthalten, die das erwartete Verhalten demonstrieren.
Wenn ein AI-Produkt eine beliebige Art von LLM verwendet, muss der Anbietende Folgendes offenlegen:
Das spezifische Modell und die verwendete Version.
Eine Zusammenfassung der zugrunde liegenden Logik in einfacher Sprache.
Alle Sicherheitsvorkehrungen, die auf die endgültige Ausgabe angewendet werden.
Alle geltenden gesetzlichen Transparenzanforderungen.
Die AI-Produktfunktionalität wird im Rahmen der Überprüfung von Freigabeangeboten von Snowflake bewertet, und Anbietende müssen sicherstellen, dass das Produkt seine beworbenen Kernfunktionen zuverlässig ausführt.
Produktzugriff¶
Generell können Anbietende ihre Produkte jederzeit entfernen, damit neue Verbrauchende sie nicht entdecken. Um ein Freigabeangebot zu löschen, müssen Anbietende Verbrauchenden, die auf das entsprechende Produkt zugreifen oder es verwenden, weiterhin auf das Produkt zugreifen und es für die Zeiträume verwenden, die in den Snowflake-Anforderungen zum Zurückziehen von Freigabeangeboten in der Dokumentation angegeben sind.
Produktkontinuität¶
Anbietende können Verbesserungen an ihren Produkten vornehmen, aber sie dürfen ihre Produkte ansonsten nicht wesentlich ändern, einschließlich der Entfernung von Kernfeldern oder einer erheblichen Reduzierung der Aktualisierungshäufigkeit.
Monetarisierung¶
Berechtigung zur Monetarisierung¶
Monetarisierte Freigabeangebote auf Snowflake Marketplace stehen qualifizierten Partnern zur Verfügung, die eine eindeutige Bereitschaft zur Markteinführung nachweisen.
Bevor Sie ein kostenpflichtiges Freigabeangebot einreichen, müssen sich die Partner mit ihrem Snowflake Partner Manager in Verbindung setzen, um ihre Monetarisierungsstrategie zu überprüfen und zu validieren.
On-Demand-Kundschaft, die keinen Snowflake Partner Manager hat, kann eine Genehmigung anfordern, indem sie dieses Fallformular an Snowflake zur Überprüfung sendet. Die Überprüfung kann einen Überprüfungsaufruf enthalten, um die Bereitschaft des Anbietenden, kostenpflichtige Freigabeangebote auf Snowflake Marketplace anzubieten, zu bewerten. Die Genehmigung zur Monetarisierung wird von Snowflake auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung festgelegt.
Auf den Dokumentationsseiten unten finden Sie weitere Details und Anforderungen, die für die Bezahlung von Freigabeangeboten als Verbrauchender und für das Anbieten von kostenpflichtigen Freigabeangeboten als Anbietender gelten:
Anforderungen an die Produktbereitstellung¶
Anbietende müssen sicherstellen, dass das endgültige Produkt, das an Verbrauchende geliefert und von ihnen genutzt wird, im Wesentlichen mit dem im Freigabeangebot beworbenen Produkt übereinstimmt, einschließlich des Datenprodukttyps.
Anbietenden ist es daher streng untersagt, sich an folgenden Praktiken beteiligt zu haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Erfüllung einer kostenpflichtigen Transaktion durch Bereitstellung eines wesentlich anderen Produkts als dem im Freigabeangebot beschriebenen.
Verwenden eines genehmigten oder privaten Freigabeangebots als Mechanismus, um Transaktionen für nicht verwandte oder Ersatzprodukte auszuführen.
Bundles mit zusätzlichen Produkten, Services oder Support, die über die im Freigabeangebot angegebenen Angebote hinausgehen.
Wenn das tatsächlich bereitgestellte Produkt nicht mit dem im Freigabeangebot beschriebenen Produkt übereinstimmt oder wenn die Bereitstellung außerhalb der Plattform in einer Weise erfolgt, die mit diesen Anforderungen nicht übereinstimmt, kann Snowflake Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Anforderung von korrigierenden Aktualisierungen, der Rücknahme der Veröffentlichung des Freigabeangebots, der Einschränkung der Monetarisierungsberechtigungen oder andere Durchsetzungsaktionen.
Einschränkungen für Marketplace Capacity Drawdown¶
Anbietende dürfen kein Produkt anbieten, das Verbrauchenden die Möglichkeit gibt, die Snowflake-Kapazitätsverpflichtung eines Verbrauchenden in Geld, Zahlungsmitteläquivalente oder andere Formen des monetaren Werts für den Verbrauchenden umzuwandeln. Diese Richtlinie gilt für Transaktionen, die mit dem Snowflake Marketplace Capacity Drawdown Program oder einem anderen ähnlichen Programm in Verbindung stehen.
Weitere Informationen zu MCD finden Sie unter Allgemeine Informationen zu zugesagter Kapazität und Snowflake Marketplace Capacity Drawdown.