Snowpark Migration Accelerator: Nutzungsbedingungen für Konvertierungssoftware¶
Zuletzt aktualisiert: 24. Januar 2025¶
Diese Nutzungsbedingungen für die Konvertierungssoftware („ TOU “) regeln die Nutzung der Konvertierungssoftware, die von oder im Namen von Snowflake bereitgestellt wird (die „ Konvertierungssoftware****“) und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Mitteilungen in Bezug auf die Konvertierungssoftware. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „** Snowflake “ die jeweilige Snowflake-Rechtspersönlichkeit „Contracting Entities“ auf https://www.snowflake.com/legal aufgeführt ist; „ Unternehmen “ bezeichnet die Person oder Rechtspersönlichkeit, die dieser TOU zustimmt; und „ Snowflake-**** Service**“ bezeichnet das allgemein verfügbare Software-as-a-Service-Angebot, das von oder im Namen von Snowflake gehostet wird.
BY CLICKING „ACCEPT“ TO THE TOU, OR USING THE CONVERSION SOFTWARE, YOU ACCEPT AND AGREE TO THE TERMS AND CONDITIONS OF THE TOU. IFYOUAREUSINGTHECONVERSIONSOFTWAREASANEMPLOYEE, CONTRACTOR, ORAGENTOF A CORPORATION, PARTNERSHIPORSIMILARENTITY, THENYOUMUSTBEAUTHORIZEDTOSIGNFORANDBINDSUCHENTITYINORDERTOACCEPTTHETERMSOFTHISTOU, ANDYOUREPRESENTANDWARRANTTHATYOUHAVETHEAUTHORITYTODOSO. THE RIGHTS GRANTED UNDER THIS TOU ARE EXPRESSLY CONDITIONED UPON ACCEPTANCE BY SUCH AUTHORIZED PERSONNEL. IF YOU DO NOT AGREE TO THESE TERMS AND CONDITIONS, YOU MAY NOT USE THE CONVERSION SOFTWARE. YOU AGREE THAT THIS TOU IS ENFORCEABLE LIKE ANY WRITTEN AGREEMENT SIGNED BY COMPANY.
INTERNALUSELICENSE. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser TOU gewährt Snowflake dem Unternehmen hiermit eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Installation und Nutzung der Konvertierungssoftware im Objektcodeformat ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Unternehmens zur Konvertierung von Code und anderen Datenbankobjekten zur Unterstützung der Migration von Daten des Unternehmens zum Snowflake Service („ Konvertierungslizenz****“). Die obige Lizenz enthält keine Einschränkungen in Bezug auf die Menge des Codes, der mit der Konvertierungssoftware konvertiert werden kann, oder die Anzahl der Benutzer des Unternehmens, denen das Unternehmen Zugriff auf die Konvertierungssoftware gewähren kann.
PARTNERUSE. Wenn sich das Unternehmen dafür entscheidet, externe Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Konvertierungssoftware anzubieten, erklärt sich das Unternehmen bereit, zusätzlich die Bedingungen der beigefügten Partner-Services-Zusatzvereinbarung einzuhalten.
COMPANYRESPONSIBILITIES. Das Unternehmen ist für seine Nutzung der Konvertierungssoftware und die seiner Benutzer sowie für die Einhaltung der Konvertierungslizenz und dieser TOU verantwortlich. Das Unternehmen garantiert hiermit, dass es ausreichende Rechte an und Zugang zu allen Produkten, Services, Datenbankobjekten, Codes oder anderen Daten hat, die in Verbindung mit der Konvertierungssoftware verwendet werden. Das Unternehmen wird nicht (und auch keinem Dritten gestatten, dies zu tun): (a) die Konvertierungssoftware verkaufen, vermieten, verpachten, lizenzieren, vertreiben, Zugang zu ihr zu gewähren, Unterlizenzen für sie vergeben oder sie anderweitig Dritten zur Verfügung stellen; (b) die Konvertierungssoftware für eine andere Migration als die zum Snowflake Service verwenden; (c) die Konvertierungssoftware zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, ihren Quellcode oder nicht-öffentlichen APIs zu erhalten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet (und dann nur nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung von Snowflake); (d) die Konvertierungssoftware modifizieren, korrigieren, anpassen, übersetzen, erweitern oder anderweitig abgeleitete Werke oder Verbesserungen davon erstellen; (e) technologische oder sicherheitsrelevante Features oder Maßnahmen in der Konvertierungssoftware umgehen oder deaktivieren; (f) die Konvertierungssoftware modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen oder die Konvertierungssoftware in ein anderes Produkt integrieren; (g) in der Konvertierungssoftware enthaltene Eigentums- oder andere Hinweise entfernen oder verdecken; oder (h) die Konvertierungssoftware verwenden, um Snowflakes Produkte oder Plattformen zu vergleichen, Wettbewerbsanalysen zu erstellen oder ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln. Das Unternehmen muss die geltenden Gesetze einhalten.
SNOWFLAKERIGHTS. Jede oder alle hierin gewährten Konvertierungslizenzen können von Snowflake jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf muss das Unternehmen die Nutzung einstellen und alle Kopien der Konvertierungssoftware, die sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden, löschen. Mit Ausnahme der hierin gewährten beschränkten Lizenz werden dem Unternehmen keine Rechte, Titel oder Anteile an der Konvertierungssoftware gewährt oder übertragen. Ungeachtet gegenteiliger Angaben in dieser TOU kann Snowflake diese TOU von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Snowflake informiert das Unternehmen mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen über die E-Mail-Adresse, die das Unternehmen zum Herunterladen der Konvertierungssoftware verwendet hat, und jede solche Aktualisierung der TOU wird nach Ablauf der Frist wirksam. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Unternehmens, wenn es mit Aktualisierungen oder Änderungen an diesen TOU nicht einverstanden ist, besteht darin, diese TOU zu kündigen und die Nutzung der Konvertierungssoftware einzustellen. Wenn das Unternehmen diese Bedingungen nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt, gilt dies als Zustimmung des Unternehmens zu dieser Aktualisierung oder Änderung.
SOFTWARE UPDATES AND USAGE DATA. Snowflake kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Updates für die Konvertierungssoftware zur Verfügung stellen. Solche Updates werden nach der Installation als Teil der Konvertierungssoftware betrachtet. Ungeachtet des Vorstehenden umfasst die Konvertierungssoftware keine Supportleistungen und ist hiermit ausdrücklich von allen Support- und Service Level-Verpflichtungen ausgeschlossen, die ansonsten für den Snowflake Service gelten. Das Unternehmen erkennt an, dass die Konvertierungssoftware bestimmte Nutzungsdaten und Fehlerprotokolle an Snowflake senden kann und dass Snowflake diese Nutzungsdaten und Fehlerprotokolle zur Entwicklung, Verbesserung, Unterstützung und zum Betrieb seiner Produkte und Services verwenden kann.
NOWARRANTY. THECONVERSIONSOFTWAREISPROVIDED ASIS,” ANDSNOWFLAKEMAKESNOWARRANTIES, EXPRESSORIMPLIED, STATUTORYOROTHERWISE, WITHRESPECTTOTHECONVERSIONSOFTWARE, INCLUDINGBUTNOTLIMITEDTO, WARRANTIESOFMERCHANTABILITY, TITLE, FITNESSFOR A PARTICULARPURPOSE, ORNON-INFRINGEMENT. SNOWFLAKE DOES NOT WARRANT THAT THE USE OF THE CONVERSION SOFTWARE WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR- FREE, NOR DOES SNOWFLAKE WARRANT ANY LEVEL OF CONVERSION SUCCESS FOR SPECIFIC CODE USED WITH THE CONVERSION SOFTWARE. COMPANY IS RESPONSIBLE FOR TESTING THE CONVERSION SOFTWARE PRIOR TO USE AND DETERMINING ITS SUITABILITY FOR COMPANYs USE AND PURPOSES. THE CONVERSION SOFTWARE IS NOT A DELIVERABLE NOR PART OF THE SNOWFLAKE SERVICE, AND IT IS EXCLUDED FROM SNOWFLAKE’S SECURITY, SUPPORT, SERVICE LEVEL, COMPLIANCE AND PRIVACY OBLIGATIONS APPLICABLE TO THE SNOWFLAKE SERVICE.
LIMITATION OF LIABILITY. SNOWFLAKE’S TOTAL LIABILITY FOR ALL CLAIMS IN THE AGGREGATE (FOR DAMAGES OR LIABILITY OF ANY TYPE) ARISING FROM OR RELATED TO THE CONVERSION SOFTWARE SHALL NOT EXCEED FIFTY U.S. DOLLARS ($50). IN NO EVENT WILL SNOWFLAKE BE LIABLE FOR ANY LOSS OF USE, LOST OR INACCURATE TRANSLATED CODE, INTERRUPTION OF BUSINESS, COSTS OF DELAY, LOST PROFITS, OR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, RELIANCE, PUNITIVE, EXEMPLARY OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY KIND ARISING FROM OR RELATED TO THE CONVERSION SOFTWARE, EVEN IF INFORMED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES IN ADVANCE. THE PARTIES AGREE THAT THIS SECTION WILL APPLY REGARDLESS OF THE FORM OF ACTION, WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), STRICT LIABILITY OR OTHERWISE AND WILL APPLY EVEN IF ANY LIMITED REMEDY SPECIFIED IN THIS TOU IS FOUND TO HAVE FAILED OF ITS ESSENTIAL PURPOSE.
PARTNER SERVICES ADDENDUM
Die Bedingungen in dieser Zusatzvereinbarung gelten nur in dem Umfang, in dem das Unternehmen sich entscheidet, externe Produkte oder Services im Zusammenhang mit der Konvertierungssoftware anzubieten. Jede derartige Nutzung der Konvertierungssoftware unterliegt der TOU und dieser Partner-Services-Zusatzvereinbarung (der „ Zusatzvereinbarung “). Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen wird jeder Konflikt zwischen den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung und dem Rest der TOU zugunsten der Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung gelöst.
PARTNERUSELICENSE. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Zusatzvereinbarung gewährt Snowflake dem Unternehmen hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz für die Installation und Nutzung der Konvertierungssoftware (die „ Partnerkonvertierungslizenz “) im Objektcodeformat ausschließlich zur Erleichterung der Migration von Code und anderen Datenbankobjekten zum Snowflake Service für eine Drittpartei, die einen separaten Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat (die Drittpartei, ein „ Endbenutzer “, und Services im Zusammenhang mit dieser Nutzung, das „ Partnerangebot “).
LICENSE RESTRICTIONS. Bei der Bereitstellung des Partnerangebots darf das Unternehmen die Konvertierungssoftware nicht an Endbenutzer verteilen; stattdessen müssen die Endbenutzer die Konvertierungssoftware direkt von Snowflake beziehen. Darüber hinaus darf das Unternehmen keine Gebühren für den Zugriff auf die Konvertierungssoftware selbst erheben, aber das Unternehmen darf Endbenutzern das Partnerangebot in Rechnung stellen.
PARTNER OBLIGATIONS UND RESTRICTIONS. Das Unternehmen bleibt allein verantwortlich und haftbar für seine eigenen Beziehungen und Vereinbarungen mit dem Endbenutzer und für das Partnerangebot. Das Unternehmen darf nicht: (a) sich als Vertreter von Snowflake auszugeben oder gegenüber Dritten darzustellen oder anzudeuten, dass die vom Unternehmen neben der Konvertierungssoftware angebotenen Services oder Produkte von Snowflake bereitgestellt werden oder in irgendeiner Weise mit Snowflake verbunden sind; (b) rechtliche Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen jeglicher Art im Namen von Snowflake abzugeben oder die Konvertierungssoftware in einer Weise zu beschreiben, die nicht mit diesem Nachtrag oder den Beschreibungen und Bedingungen in der entsprechenden Dokumentation übereinstimmt; (c) Marken, die die Konvertierungssoftware mit Snowflake in Verbindung bringen, unkenntlich zu machen oder zu entfernen; (d) Dritten gegenüber darzustellen oder anzudeuten, dass die Konvertierungssoftware vom Unternehmen bereitgestellt wird; oder (e) gegen Anti-Korruptions- oder andere Gesetze zu verstoßen oder betrügerische, irreführende, illegale oder unethische Praktiken anzuwenden.
SNOWFLAKERIGHTS. Jede oder alle hierin gewährten Partnerkonvertierungslizenzen können gemäß dieser Zusatzvereinbarung von Snowflake jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf muss das Unternehmen die Nutzung einstellen und alle Kopien der Konvertierungssoftware, die sich in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden, löschen. Mit Ausnahme der hierin gewährten beschränkten Lizenz werden dem Unternehmen keine Rechte, Titel oder Anteile an der Konvertierungssoftware gewährt oder übertragen.
NO THIRD-PARTY BENEFICIARY. Diese TOU und die Zusatzvereinbarung werden ausschließlich zu Gunsten von Snowflake und Company und jedem ihrer Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger erstellt. Keine andere Person, einschließlich eines Endbenutzers, hat irgendwelche Rechte, Interessen oder Ansprüche aus dieser TOU oder der Zusatzvereinbarung als Drittbegünstigter oder anderweitig. Snowflake hat keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber solchen Dritten für das Partnerangebot.
COMPANYINDEMNIFICATION. Das Unternehmen wird Snowflake gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Streitigkeiten des Unternehmens ergeben, die sich aus der Konvertierungssoftware oder dem Partnerangebot ergeben, und wird Snowflake von allen Schäden und Kosten, die Snowflake zugesprochen werden oder denen das Unternehmen im Rahmen eines Vergleichs zustimmt (einschließlich angemessener Anwaltskosten), freistellen und schadlos halten, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben.
INDEMNIFICATIONPROCEDURES. Im Falle einer möglichen Entschädigungspflicht gemäß Abschnitt 6 wird Snowflake: (a) das Unternehmen unverzüglich schriftlich über den Anspruch zu benachrichtigen, (b) dem Unternehmen das Recht einzuräumen, die Untersuchung, die Verteidigung und die Beilegung (falls zutreffend) eines solchen Anspruchs auf Kosten des Unternehmens zu kontrollieren und (c) auf Verlangen des Unternehmens alle notwendige Kooperation auf Kosten des Unternehmens zu leisten. Das Versäumnis von Snowflake, das Unternehmen über einen Anspruch gemäß diesem Abschnitt zu benachrichtigen, entbindet das Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Prozesskosten, die Snowflake vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung entstanden sind, oder für Schäden und/oder Kosten, die sich aus einem wesentlichen Schaden ergeben, der durch die Verzögerung oder das Versäumnis der Benachrichtigung des Unternehmens gemäß diesem Abschnitt verursacht wurde. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Snowflake einen Vergleich zu schließen, der eine Verpflichtung von Snowflake (außer einer Zahlung oder der Einstellung der Nutzung von rechtsverletzendem Material) oder ein Schuldanerkenntnis von Snowflake erfordern würde, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf. Darüber hinaus gilt eine Entschädigungsverpflichtung gemäß Abschnitt 6 nicht, wenn Snowflake ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einen Vergleich schließt oder ein Eingeständnis in Bezug auf einen Anspruch abgibt.